Wer trägt die Kosten für eine ambulante Psychotherapie?

In den meisten Fällen werden die Kosten für eine Psychotherapie von den Krankenversicherungsträgern übernommen. Je nach Art der Versicherung und abgeschlossenem Tarif gibt es hier aber große Unterschiede. Darum möchte ich Sie bitten, sich vorab bei ihrer Versicherung über Ihre Möglichkeiten einer Psychotherapie bei Psychologischen Psychotherapeuten und das notwendige Vorgehen zu informieren. Meist sind auch Antragsunterlagen erforderlich, die Sie sich im Vorfeld bereits zuschicken lassen können.

Privatversicherte:
Die meisten privaten Krankenversicherungen genehmigen anfänglich fünf probatorische Sitzungen um eine Passung von Therapeut*in und Patient*in prüfen zu können. Anschließend wird seitens der Therapeuten ein ausführlicher anonymisierter Antrag auf Kostenübernahme weiterer Sitzungen eingereicht, der gutachterlich geprüft wird. In der Regel wird darauf die Therapie genehmigt. Manche privaten Kassen bewilligen aber auch regelhaft eine bestimmte Anzahl an Therapiesitzungen pro Jahr und benötigen keinen Antrag.

Beihilfeempfänger:
Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeut*innen. In der Regel werden hier ebenfalls fünf probatorische Sitzungen bewilligt. Im Allgemeinen zahlt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Dafür müssen die Versicherten einen Antrag stellen. Auch hier ist seitens der Therapeuten ein anonymisierter Antrag einzureichen, der gutachterlich geprüft wird.

Private Zusatzversicherung:
Sollten Sie eine Zusatzversicherungen abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung ob diese die teilweise oder komplette Erstattung von psychotherapeutischen Leistungen enthält.

Unfallkasse:
Es ist auch möglich, eine psychotherapeutische Behandlung durchzuführen, wenn Sie Leistungen der Unfallkasse erhalten. Die Unfallkasse zahlt auch Behandlungen in Privatpraxen. In diesem Fall orientiere ich mich am Gebührenverzeichnis der Unfallversicherungsträger. Bitte klären Sie mit Ihren zuständigen Sachbearbeitern, ob eine Kostenübernahme erfolgen kann. Zumeist werden fünf probatorische Sitzungen genehmigt. Im Anschluss daran ist ein Bericht mit Behandlungsplanung durch die Therapeutin einzureichen auf deren Grundlage die Kasse über den bewilligten Leistungsumfang entscheidet.

Bundeswehrsoldaten:
Bundeswehrsoldaten können auch in in psychotherapeutischen Privatpraxen behandelt werden. Hierfür ist lediglich eine Überweisung vom Truppenarzt notwendig. Die Bundeswehr übernimmt die Kosten für die Behandlung.
(Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung vom 16.09.2013)

Gesetzliche Krankenkasse:
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, kann ich die Kosten für die Psychotherapie nicht direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Allerdings ist es möglich, auf Antrag in begründeten Einzelfällen einen Teil der Kosten von der Krankenkasse erstattet zu bekommen (sog. Kostenerstattungsverfahren). Hierauf besteht jedoch kein Anspruch, sondern es handelt sich um eine Kulanzleistung der gesetzlichen Krankenkasse.

Selbst wenn die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse stattfindet, kann es sein, dass Sie pro Sitzung einen Teil der Kosten selbst tragen müssen.
Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie bei Ihrer Krankenkasse oder auf der Seite der Bundespsychotherapeutenkammer.

Bitte erkundigen Sie sich deshalb vorab bei Ihrer Krankenkasse nach dem Ablauf der Beantragung der außervertraglichen Kostenerstattung für Psychotherapie. Zumeist ist ein schriftlicher Antrag nötig und ein Nachweis, dass Sie bei mindestens drei Kollegen in Kassenpraxis angerufen haben die eine sehr lange Wartezeit hatten, sowie eine Notwendigkeits- und Dringlichkeitsbescheinigung. Diese Bescheinigung kann in dem Konsiliarbericht (eine ärztliche Bescheinigung dass Therapie indiziert ist und nichts körperliches dagegen spricht) enthalten sein. Alternativ können Sie sich ein Erstgespräch bei einem Psychotherapeuten von der Kassenärztlichen Vereinigung vermitteln lassen. Sollte diese/r Kolleg*in Ihnen keinen Therapieplatz anbieten können, erhalten Sie von ihm/ihr ein Formblatt (PTV11). Hierauf kann auch die Dringlichkeit vermerkt werden.

Welche Kosten entstehen?

Die Kosten für die ambulante Psychotherapie sind gebunden an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine Therapiesitzung kostet zwischen 120,22 € und 153,01 € je nach Aufwand. Hinzu kommen Gebühren für die Antragstellung, Diagnostik, Erstellung von Berichten. Eine genaue Aufstellung finden Sie weiter unten.
Bitte beachten Sie, dass Erst-/Einzelberatungen mit dem Psychotherapiesatz abgerechnet werden.

Was kostet eine Psychotherapie, wenn Sie diese selbst zahlen möchten?
Natürlich können Sie als gesetzlich oder privat Versicherter jederzeit auch als Selbstzahler eine Psychotherapie aufnehmen. In diesem Fall spielen Formalitäten und Vorgaben der Kassen für Sie keine Rolle. Zwischen Ihnen als Klient*in und mir werden alle Vereinbarungen ausschließlich in einem Behandlungsvertrag geregelt und die Behandlung kann direkt beginnen. Manche sehen den Vorteil darin, dass keine psychischen Diagnosen bekannt gegeben werden.
Sollten Sie sich dazu entscheiden, die Therapie selbst zu zahlen, betragen die Kosten für eine Sitzung (50 Minuten) zwischen 130,- € und 140,-€. Für Sitzungen an Wochenenden, Feiertagen oder nach 17:00 Uhr entsteht ein Honorar von 185,- €. Die Behandlungskosten können Sie gegebenenfalls in Ihrer Steuererklärung bei den besonderen Aufwendungen steuermindernd geltend machen.

Was kostet eine Paartherapie?
Die Kosten für eine Sitzung Paartherapie (75 Minuten) betragen 200,- €. Leider stellt die Paartherapie keine Heilbehandlung dar und zählt daher nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen. Die Kosten einer Paartherapie werden also weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen. Daher ist die Paartherapie eine Privatleistung und die anfallenden Kosten sind selbst zu tragen.

Kostenaufstellung