Wir bieten im ZTW die Begleitung auf dem Weg zu geschlechtsangleichenden Maßnahmen und helfen die Voraussetzungen zu erfüllen.
Zunächst ist zu sagen, dass Frau Dipl.-Psych. Liebsch-Weisensee sowohl als Therapeutin wie auch als Gutachterin tätig ist. Die Therapie und das Gutachten sind aber als zwei eigenständige Dinge zu betrachten. Und es ist auch empfehlenswert, dies getrennt durchführen zu lassen von verschiedenen Personen. Es gibt auch Therapeut*innen, die es ablehnen auch gutachterlich tätig zu sein.
Die Krankenkassen übernehmen einige Leistungen zur Angleichung. Darunter unter anderem Epilation (Laser- oder Nadelepilation), Logopädie, virilisierende geschlechtsangleichende Operationen (Phalloplastik, Clit-Pen oder Mastektomie), femininisierende Operationen (Orchiektomie, Konstruktion einer Neo-Vagina, einer Neo-Vulva oder Brustaufbau wenn die HET nicht ausreichend Brustwachstum erreichte). Hierbei ist wichtig zu verstehen, dass es sich nicht um Leistungen aus dem Leistungskatalog sondern immer noch um Einzelfallentscheidungen handelt. Diese erfolgen über die Prüfung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen.
Voraussetzungen sind:
- Leistungsantrag der versicherten Person
- somatisch-ärztliche Befundstellung zur Indikation für die Maßnahme inkl. Bestätigung über die Aufklärung
- mindestens 12 Therapiestunden über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten
- gutachterliche Stellungnahme von Psychotherapeut*in oder Psychiater*in (idealerweise mit Themenschwerpunkt)
- fachärztliche Befundberichte
- Ausschluss der Intersexualität
- 12-monatige Alltagserfahrung wird für GA-OPs empfohlen
- Trans*-Lebenslauf kann hilfreich sein (KEINE Voraussetzung!)
Das Gutachten dient der Bestätigung des Vorliegens der psychischen Voraussetzungen für den Anspruch der Leistungen der Krankenkassen. Der MDK nutzt dieses Gutachten für die Entscheidungsfindung und die Empfehlung an die Krankenkasse. Die Gruppentherapie dient der Begleitung des Prozesses, soll helfen belastende Situationen in diesem Prozess besser zu bewältigen. Es ist sehr wichtig in der Therapie offen zu sein, da man erst dann wirklich davon profitiert. Es wäre nicht zielführend Dinge zu verschweigen oder nicht ganz offen gegenüber der Therapeut*in zu sein weil man Sorge hat nicht alles offen sagen zu können wenn die Therapeut*in auch das Gutachten schreibt.
Wenn Sie möchten, dass Frau Dipl.-Psych. Liebsch-Weisensee als Therapeutin und gleichzeitig als Gutachterin tätig wird, sollte Sie das gleich zu Beginn des Kontakts mit ihr besprechen.